Aditya Birla Chemicals (Indien) Limited fusioniert mit Grasim Industries Limited

11 Februar, 2015

Mumbai: Der Vorstand von Grasim Industries Limited („Grasim“) hat die geplante Fusion der Aditya Birla Chemicals (Indien) Limited („ABCIL“), ein Unternehmen der Aditya Birla Gruppe, mit Grasim bewilligt. Das Umtauschverhältnis, das vom Vorstand bewilligt wurde, ist 1 (eine) Aktie mit einem Wert von 10 INR von Grasim für jeweils 16 (sechzehn) Aktien mit einem Wert von je 10 INR von ABCIL.

Grasim wird 146,2 Mio. neue Aktien ausgeben, was ihr Stammkapital um 93,31 Mrd. INRerhöhen wird.

Grasim ist der führende Hersteller von Natronlauge in Indien, mit einer installierten Kapazität von ca. 452.500 Tonnen pro Jahr. Die Anlagen befinden sich inNagda (Madhya Pradesh) und Vilayat (Gujarat), wo eine Einheit kürzlich in Betrieb gesetzt wurde. Natronlauge wird unter anderem als Zusatz bei der Herstellung von Viskosestapelfasern eingesetzt, wasdas Hauptgeschäft von Grasim ist.

ABCIL ist eines der führenden Chlor-Alkali-Unternehmen in Indien mit drei Produktionsstätten in Rehla (Jharkhand), Renukoot (UP) und Karwar (Karnataka), mit einer installierten Kapazität von ca. 293.000 Tonnen Natronlauge pro Jahr und einem 110 MW-Kraftwerk zur Eigenstromversorgung.

Die geplante Fusion wird das Chlor-Alkali-Geschäft der Aditya Birla Gruppe in Grasim konsolidieren und das bestehende Portfolio von Viskosestapelfaser, Natronlauge und verwandten Chemikalien in einem eigenständigen Unternehmen festigen. Die Fusion wird durch die Ergänzung mit den Produktionsstätten von ABCIL, die über das Land verteilt ihren Standort haben, die geografische Diversifizierung für Grasim ermöglichen. Sie ermöglicht auch,geschäftlich von den Wachstumschancenzu profitieren, indem operative und finanzielle Synergien eingebracht werden, die von Grasims Stärke untermauert werden. Die Konsolidierung entspricht der Philosophie der Aditya Birla Gruppe, ähnliche Geschäfte in einem Unternehmen zu vereinheitlichen.

Plan des Zusammenschlusses

Die geplante Fusion wird aufgrund eines Plansdes Zusammenschlusses durchgeführt werden, der vom Gericht gemäß Artikel 391 bis 394 des Companies Act von 1956 in Verbindung mit den übrigen einschlägigen Bestimmungen des Companies Act von 1956 und des Companies Act von 2013 bewilligt wird.

Walker Chandiok &; Co LLP hat das Umtauschverhältnis der Aktien empfohlen, das vom Vorstand angenommen wurde. Axis Capital Limited hat dem Vorstand der Grasim ein Gutachtendes Umtauschverhältnissesvorgelegt, das von einem unabhängigen Gutachter empfohlen wurde. Khaitan &; Co ist der Rechtsberater für die Transaktion.

Der vorgeschlagene Plan des Zusammenschlusses unterliegt den Genehmigungen des Obersten Gerichtshofs, der Wettbewerbskommission von Indien, der Börse, der Aktionäre und Kreditgeber/Gläubiger, gesetzlichen und sonstigen behördlichen Genehmigungen, falls vorliegend.